Wärmedämmverbundsysteme
Bei Wärmedämmverbundsystemen handelt es sich um Systeme die sich aus verschiedenen Einzelkomponenten zusammensetzen und wesentlich zur Energieeinsparung (Heizkostenreduzierung) beitragen. Wärmedämmverbundsysteme haben sich in den letzten 50 Jahren in der Praxis bewährt. Dennoch treten Schäden auf, die häufig auf Mängel in der Verarbeitung und Planung zurückzuführen sind.
Wärmedämm-Verbundsysteme sind heute im Zuge der Energieeinsparung, gerade beim Altbaubestand, unverzichtbar geworden. Die Beachtung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und der Herstellerangaben ist bei der Erstellung von Wärmedämm-Verbundsystemen unerlässlich, da die Verarbeitung und die Verarbeitungsbedingungen von Produkten in den Herstellerangaben beschrieben sind und eine Nichtbeachtung zum Verlust der Gewährleistung führen kann.
Wärmedämm-Verbundsysteme müssen einer Vielzahl von physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen standhalten, dies sind vor allem Feuchtigkeit durch Bewitterung, Wärme und Kälte in den verschiedenen Jahreszeiten, Luftschadstoffe, Salze (Nitrate, Chloride) aus der Umgebung und einem möglichen mikrobiellem Befall durch Algen, Pilze und Flechten.
Schon bei der Planung ist es daher wichtig, dass Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer aufgrund der individuellen Produkteigenschaften darüber entscheiden, welches Wärmedämm-Verbundsystem den Anforderungen am besten entspricht und zur Anwendung kommen soll.
Auch wenn die Erfahrungen mit Wärmedämm-Verbundsystemen meist positiv sind, kommt es immer wieder zu Schäden, die unterschiedlichen Ursachen zugeordnet werden können. Die Schadensanfälligkeit ist erheblich von der Art der Konstruktion des Gebäudes, den Bedingungen am Objekt, der handwerklichen Ausführung der Dämmarbeiten sowie der Produktqualität des Systems abhängig.
Anforderungen an den Brandschutz
Gemäß den Landesbauordnungen müssen Wohngebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen in der Regel mit Wärmedämm-Verbundsystemen ausgeführt werden, die zumindest der Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) entsprechen.
Schwer entflammbare Systeme dürfen bis zu einer Gebäudehöhe von 22 m angewendet werden. Bei Dämmdicken > 100 mm sind zum Erhalt der Schwerentflammbarkeit zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Die Anwendung normal entflammbarer Systeme der Brandklasse B2 ist üblicherweise auf Gebäude mit einer geringen Höhe (bis 7 m) beschränkt.
Bei der Dämmung von Hochhäusern (Gebäudehöhe 22 bis 100 m) müssen Systeme verwendet werden die der Brandklasse A1 (nicht brennbar) entsprechen. Abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung müssen ggf. auch Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime und ähnliche Objekte ebenfalls mit nicht brennbaren Wärmedämm-Verbundsystemen gedämmt werden.
Mängel durch Planungs- und Verarbeitungsfehler
Verklebung der Dämmplatten
Die Verklebung der Dämmplatten erfolgt üblicherweise im Rand-Punkt-Wulst-Verfahren oder mit vollflächigem Kleberauftrag (Zahntrauftel). Mit der Putzmaschine kann der Kleber in einer definierten Menge auch direkt auf den Untergrund aufgebracht werden. Die Verklebung durch willkürliches Verteilen von Klebepunkten ist nicht zulässig. Ein unkontrollierter Kleberauftrag (punktuelle Verklebung) kann eine Ablösung von Systembestandteilen sowie eine Rissbildung verursachen.
Rissbildung bei WDV-Systemen
Dämmplatten müssen grundsätzlich fugenlos verlegt werden. Sollten sich dennoch unvermeidbare Fugen ergeben, so sind diese mit gleichwertigem Material zu schließen. Schäden die durch offene Fugen im Bereich der Plattenstöße entstanden sind, zeigen sich oft erst Jahre später durch Risse oder Aufwölbungen.
Nach Eintritt des Schadens stellt sich die Frage nach dem Verursacher, d.h. ist der offene Plattenstoß während der Verarbeitung, durch eine nicht fachgerechte Verlegung der Dämmplatten entstanden oder durch ein Schwinden der Polystyroldämmplatten nach der Fertigstellung des Systems.
Bei nicht planeben verlegten Dämmplatten entstehen Risse häufig im Bereich der Dämmplattenkante der vorstehenden Dämmplatte. Bedingt durch das Aufziehen vom Armierungsputz beim Armierungsvorgang wird das Armierungsgewebe direkt auf die Kante der vorstehenden Dämmplatte gedrückt. Bedingt durch die falsche Lage des Armierungsgewebes können auftretenden thermischen Spannungen nicht reduziert werden.
Das Armierungsgewebe ist bahnenweise, jeweils 10 cm überlappend, in den Armierungsputz einzuarbeiten.
Anschlüsse an Fenster und Fensterbank
Alle Anschlüsse an Fenster, Fensterbänke und Türen sind luft- und schlagregendicht herzustellen. Mit zunehmender Dämmstoffdicke werden insbesondere die Anschlüsse zwischen der Dämmung und den angrenzenden Bauteilen verstärkt von thermischen und hygrothermischen Bewegungen in Anspruch genommen. Bedingt durch die Belastung, die in Anhängigkeit von Dämmstoffdicke und Fenstergröße auftreten kann, ist es erforderlich entsprechende Profile einzusetzen.
Im Anschlussbereich der Fensterbank an das Wärmedämmverbundsystem können eine Vielzahl von Schäden festgestellt werden.
Die Fensterbank besteht meist aus Aluminium, Stein oder Kunststoff und hat entsprechend dem verwendeten Material die Eigenschaft sich bei Erwärmung auszudehnen und bei Kälte entsprechend zu schwinden. Werden die materialbedingten thermischen Längenänderungen nicht beachtet und die notwendigen Maßnahmen im Anschlussbereich nicht entsprechend ausgebildet, hat dies häufig eine Rissbildung zu Folge. Durch diese Risse kann Feuchtigkeit in das System eindringen, was zu einer Hinterfeuchtung und Putzablösungen führen kann. Fensterbänke und Bordprofile müssen schlagregendicht eingebaut werden. Rollladenführungsschienen sollten innerhalb der seitlichen Aufkantung angebracht werden und ca. 8 mm über der Fensterbank enden.
Vorkomprimierte Fugendichtbänder sind spätestens seit 1995 bei Anschlüssen an andere Gebäudeteile zu verwenden. Die Fensterbank sollte ein Gefälle von mindestens 8% aufweisen. Der Überstand über den Außenputz sollte je nach Gebäudehöhe mindestens 30 bis 50 mm betragen. Die seitliche Aufkantungsbreite der Bordprofile bei Metallfensterbänken muss mindestens 18 mm breit sein, um ein Fugendichtband und den Putz aufnehmen zu können.
Schäden im Sockelbereich
Schäden an Fassadensockelputzen sind ein häufiger Mangel bei Wärmedämm-Verbundsystemen. Meist werden diese Schäden durch Feuchtigkeit verursacht und zeigen sich durch Ausblühungen und/oder Ablösen von Systembestandteilen. Die Ursache solcher Schäden liegt oft in einer unzureichenden Planung und Ausführung der Arbeiten.
Im Sockel und erdberührten Bereich sind speziell zugelassene sogenannte Sockel- oder Perimeterdämmplatten zu verwenden. Zur Verklebung und Beschichtung im erdberührten Bereich können Produkte auf Bitumenbasis oder elastifizierte, mineralische Klebe- und Armierungsspachtel verwendet werden. Im Sockelbereich, d.h. im spritzwasserbelasteten Bereich der Fassade, welcher mit der Gelände- bzw. Belagsoberkante beginnt und eine Höhe von mindestens 30 cm aufweist, können zur Armierung wasserabweisende Armierungsputze aufgebracht werden. Der Oberputz muss auf den jeweiligen Armierungsputz abgestimmt sein.
Durch konstruktive Maßnahmen muss das Niederschlagswasser von der Fassade weggeleitet werden.
Überarbeitung bestehender WDVS
Zur Überprüfung von bestehenden renovierungsbedürftigen Wärmedämm-Verbundsystemen sind umfangreiche Erfahrungen in der Entwicklung, Herstellung und Verarbeitung dieser Systeme erforderlich. Ein Sanierungsvorschlag sollte daher vom Verarbeiter in Zusammenarbeit mit dem Systemlieferant erstellt werden. Es ist ratsam, ggf. einen Sachverständigen mit einzubeziehen. Eine erfolgreiche Sanierung von Wärmedämm-Verbundsystemen hängt in erster Linie vom Erkennen und der Beurteilung der vorhandenen Schäden ab.
Generell muss bei der Beurteilung auch das Alter des Wärmedämm-Verbundsystems mitberücksichtigt werden. Ältere Wärmedämmverbundsysteme sind optisch oft einwandfrei intakt, können aber Schäden aufweisen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Ältere Wärmedämm-Verbundsysteme müssen sehr sorgfältig überprüft werden um einen Sanierungsvorschlag ausarbeiten zu können.
Häufig kommt es deshalb erst nach der Sanierung von älteren Wärmedämm-verbundsystemen zu Rissbildungen, Ablösungen von Bestandteilen, Hinterfeuchtungen usw., auch wenn die vorhandenen Wärmedämmverbundsysteme augenscheinlich in Takt erschienen. Eine erfolgreiche Sanierung von Wärmedämm-Verbundsystemen hängt in erster Linie vom Erkennen und der Beurteilung der vorhandenen Mängel ab um die richtigen Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können.
Bei unzureichenden Voruntersuchungen, kann es, bedingt durch unendeckte Altschäden, nach der Sanierung zu Rissbildungen, Ablösungen von Bestandteilen, Hinterfeuchtungen usw. kommen.
Als Hilfestellung zur Erkennung dieser Mängel wurde vom Sachverständigenbüro Kussauer bereits 2012 die Checkliste zur „Beurteilung sanierungsbedürftiger Wärmedämm-Verbundsystemen" erarbeitet. Diese Checkliste teilt sanierungsbedürftiger Wärmedämm-Verbundsystemen in fünf Schadensklassen ein und biete entsprechende Sanierungsvorschläge. bietet. Eine detaillierte Sanierungsbeschreibung kann bei Bedarf angefordert werden.
Checkliste zur Beurteilung sanierungsbedürftiger Wärmedämm-Verbundsystemen
Wärmedämm-Verbundsysteme sind auch dann sehr genau zu prüfen, wenn optisch keine Schäden erkennbar sind:
- Feststellen des Herstellers des vorliegenden Systems und Einholen von Angaben zum System
- Überprüfen des vorliegendes Systems auf ordnungsgemäße Verklebung (zumindest durch Abklopfen)
- Öffnen des Systems an einigen Punkten, nach Möglichkeit im Plattenstoßbereich
- Messen der Armierungsschichtdicke
- Überprüfen des Armierungsgewebes auf seine Lage im Armierungsputz
- Überprüfen der Polystyrolplatten auf planebene Verlegung
- Überprüfen der Armierungsschicht auf Risse
- Überprüfen des Deckputzes auf Risse
- Überprüfen des Deckputzes auf Festigkeit
- Überprüfen des Deckputzes auf Haftung zum Untergrund
- Überprüfen des Deckputzes auf Wasseraufnahme
- Überprüfen des Deckputzes auf Blasenbildung
- Überprüfen der Anschlussfugen (Fenster, Balkone usw.) auf Dichtheit
- Überprüfen der Anschlussfugen auf ordnungsgemäße Ausbildung
- Überprüfen der Anschlussfugen auf evtl. Versprödung des Materials
- Überprüfen der Anschlussfugen (Fenster, Türen usw.) auf entsprechend der Dämmplattendicke/Öffnungsgrösse verwendete Anschlussprofile
- Überprüfung der Brandschutzmassnahmen (bei Polystyrolsystemen)
- Überprüfen der Systemkomponenten auf Schäden
- Überprüfung auf ausreichende mechanischen Befestigung
- Überprüfen und Berechnen des vorhandenen U-Wertes, bei Bedarf die Dämmung dem geltenden Energieeinspargesetz anpassen
- Berechnen des Tauwasseranfalls und ggf. Maßnahmen zu seiner Reduzierung ergreifen
- Überprüfen von Wärmebrücken und Luftdichtheit bei vorhandenem Schimmelpilzbefall der Innenwandoberfläche
Schadensklassen
Nach der Untersuchung des Wärmedämm-Verbundsystems anhand der Checkliste kann das vorhandene System in 5 Schadensklassen eingeteilt und entsprechend saniert werden.
Die nachfolgenden Empfehlungen stellen eine allgemeingültige Sanierungsempfehlung dar. Jedes zu sanierende Wärmedämm-Verbundsystem muss aber individuell beurteilt werden, um eine entsprechende Sanierungsanleitung fachgerecht zu erstellen.
Schadensklasse 1 – Sanierung durch Anstrich:
- bei kleineren Rissen bis 0,2 mm Rissbreite in der Oberfläche und kleineren Putzoberflächenschäden
- bei mikrobiellem Befall (Algen, Pilze, Flechten)
- bei reinen Verschönerungsanstrichen
- bei Fleckenbildung im Putz, z. B. bei neu aufgebrachtem Putz
Schadensklasse 2 – Sanierung durch zusätzliche Armierung:
- bei stärkeren Rissen und/oder Blasenbildung/Abplatzungen im Oberputz sowie bei Rissbildung im Armierungsputz mit einer Rissbreite bis zu 0,3 mm
- bei zu geringer Schichtdicke des Armierungsputzes unter Berücksichtigung der Lage des vorhandenen Armierungsgewebes
- bei der Überarbeitung/Erneuerung nicht ordnungsgemäß ausgeführter Anschlussfugen, auch in Teilbereichen, wie z. B. Fensterleibungen
- bei starken Strukturunterschieden im Putz, z. B. bei neu aufgebrachtem Putz,
- bei zu geringer Gewebeüberlappung des vorhandenen Armierungsgewebes
Schadensklasse 3 – Sanierung durch Entfernen von Oberputz inkl. Armierungsputz:
- bei starker Rissbildung über 0,3 mm Rissbreite und/oder Blasenbildung bis auf die Dämmplatte
- bei Armierungsgewebe, dass auf der Dämmplatte aufliegt und eine Trennschicht darstellt
- bei Anschlussfugen mit Feuchtigkeitshinterwanderung, die nicht ordnungsgemäß eingebracht wurden
- bei der Verwendung von Produkten beim Oberputz, Armierungsputz oder Armierungsgewebe, die nicht der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen und Schäden erwarten lassen
- bei der Zerstörung des vorhandenen Armierungsgewebes
Schadensklasse 4 – Sanierung durch Aufdoppelung:
- bei der energetischen Sanierung
- bei der Sanierung von Schäden der Schadensklassen 1 und 2.
- bei der Sanierung von Schäden der Schadensklasse 3 allerdings, nur nach vorangegangener eingehender Prüfung des Systems und dem Entfernen und ggf. Vorarbeiten nicht tragfähiger Teilbereiche
Schadensklasse 5 – Sanierung durch Rückbau:
- bei nicht tragfähigem Wärmedämm-Verbundsystem mit mangelnder Haftung zum Untergrund sowie größeren Schäden durch Wassereintritt und dem Ablösen von Systembestandteilen
- bei mangelhafter Verklebung des Systemes mit dem Untergrund,
- bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder der jeweilige Landesbauordnung, z. B. bei den Brandschutzvorschriften