Schimmelpilze

Schimmelpilze

Eine der häufigsten Streitigkeiten bei Wohngebäuden zwischen Mieter und Vermieter sowie Käufer und Verkäufer ist der Befall durch Mikroorganismen. Der Befall von Mikroorganismen kann einer Vielzahl von Ursachen zuzuordnen sein.

Ursache kann das Wohnverhalten (insbesondere das Lüftungs- und Heizverhalten), Mängel in der Bausubstanz, neubaubedingte Feuchtigkeit, Wärmeschutz, Wärmebrücken, bauliche Veränderungen, Taupunkt-Unterschreitung, Leckagen an wasserführenden Leitungen,  usw. sein. Das Wachstum von Schimmelpilzen in Innenräumen wird überwiegend von der vorhandenen Feuchtigkeit, dem Nährstoffangebot und der Temperatur bestimmt. Als Nährstoff kann Staub, Schmutzablagerungen, Blumenerde, Tapeten, Stoffe und vieles mehr dienen.

Der Befall durch Mikroorganismen (Schimmelpilzbefall) in einer Mietwohnung gilt als Mietmangel. Die Konsequenz nach Feststellung von mikrobiellen Schäden und deren Ursachen ist zwangsläufig die Sanierung. Wie die Praxis zeigt, gibt es in diesem Bereich die meisten Unsicherheiten. Diese betreffen den Arbeitschutz, Umgebungsschutz (Schutzmaßnahmen der Bewohner/Nutzer), Arbeitsabläufe, einzusetzenden Materialien, mikrobielle Kontrollmessungen und vieles mehr. Eigentümer, Mieter, Versicherungen oder Verwaltungen sollten sich vor der Auftragsvergabe von Sanierungen mikrobieller Schäden informieren, ob der zu beauftragende Handwerksbetrieb über die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrungen in diesem Bereich verfügt.

Es ist zwingend erforderlich, die Sanierung von mikrobiellen Schäden mit dem notwendigen Fachwissen durchzuführen um Belastungen und Folgeschäden während bzw. nach der Sanierung zu vermeiden.

Mikroorganismen sind in der Lage, allergische Reaktionen auszulösen. Diese allergischen Reaktionen werden durch das Einatmen von Sporen ausgelöst. Solche Reaktionen können von lebenden sowie abgestorbenen Schimmelpilzen ausgelöst werden und sich durch Symptome wie Reizung der Nasenschleimhäute, Schnupfen (Rhinitis allergica, Heuschnupfen), Husten, Atemnot, Asthma, Augenreizung bemerkbar machen. Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem (Tuberkulose, AIDS, Leukämie) können Schimmelpilze eine Pilzinfektion auslösen, welche Organsysteme (z.B. Haut, Lunge, Leber) befallen.

Das Ziel der Sanierung ist in der Regel die bewachsenen Materialien oder kontaminierten Oberflächen wieder in den „Normalzustand" zu versetzen und die durch das Wachstum möglicherweise kontaminierten Oberflächen so weit zu reinigen, dass diese für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind.

Unter dem „Normalzustand“ wird sinngemäß (wissenschaftlich-technischer Ausschuss) verstanden, dass das Material nicht mit Schimmelpilzen bewachsen ist und dass keine mikrobiellen Kontaminationen über das übliche Maß hinaus bestehen. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen: 

  • der Besiedelung eines Materials mit Schimmelpilzen (es besteht, oder bestand mikrobielles Wachstum) und 
  • einer Kontamination von Oberflächen mit Bestandteilen von Schimmelpilzen (z.B. durch Sedimentation von Sporen oder anderen mikrobiellen Bestandteilen). 

Der Normalzustand kann beschrieben werden durch: 

  • Hintergrundwerte von Baumaterialien und Oberflächen, die in Richtlinien, Normen oder anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen publiziert wurden, oder 
  • Untersuchungen von für das zu bewertende Objekt oder der fallbezogenen Fragestellung geeigneten Referenzmaterialien oder Referenzoberflächen. 

Grundsätzlich entspricht eine Besiedelung von Materialien bzw. eine daraus resultierende geruchliche Auffälligkeit in Gebäuden nicht einem Normalzustand. Das primäre Sanierungsziel besteht daher in einer Entfernung der bewachsenen Materialien. 

Es ist in der Regel nicht relevant, ob eine Besiedlung durch Pilze 

  • aktives Wachstum zeigt,
  • keimfähig oder 
  • nicht keimfähig ist. 

Ein Schimmelpilzwachstum in Bauteilen oder auf Oberflächen ist grundsätzlich zu entfernen, besiedelte Materialien oder Materialschichten sind auszubauen.

 

Gesundheitliche Bewertung von Schimmel in Innenräumen

Schimmelpilze sind in Form ihrer Sporen allgegenwär­tig in der Luft.

Der Nachweis von Schimmelpilzen bedeutet nicht automatisch ein gesundheitliches Risiko.

Nicht jeder Nachweis von Schimmelpilzen, sei es aufgrund einer sichtbaren oder einer nicht sichtba­ren Kontamination von Innenräumen, geht mit einem gesundheitlichen Risiko für die Bewohner bzw. Nutzer der Räume einher.

Folgende Aspekte müssen bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos immer mitbe­dacht werden:

  1. Wie groß ist die Exposition bzw. wie stark ist die Schimmelpilzkontamination?
  2. Welche Arten von Schimmelpilzen sind beteiligt?
  3. Gibt es auf Seiten der Bewohner bzw. der Nutzer der betroffenen Innenräume Faktoren, die eine besonde­re Empfindlichkeit/Empfänglichkeit (Suszeptibilität) gegenüber gesundheitlichen Beeinträchtigungen bedingen?
  4. Welche Expositionspfade sind zu erwarten?

Die Vielfalt der Aspekte die betrachtet werden müssen macht deutlich, dass die gesundheitliche Bewertung von Schimmelpilzen für jeden Fall indivi­duell durch eine Betrachtung der Ergebnisse der Umgebungsuntersuchungen und medizinischen Befunden vorgenommen werden muss.

Mit Hilfe von Umgebungsuntersuchungen werden das Ausmaß des Schimmelpilzbefalls und die beteiligten Schimmelpilz­arten bestimmt. Hierbei muss bedacht werden, dass es keinen einfachen Zusammenhang zwischen Exposi­tionshöhe und gesundheitlicher Gefährdung gibt, d.h. eine starke Kontamination muss nicht zwangsläufig ein höheres Gesundheitsrisiko bedeuten. Dies hängt damit zusammen, dass es unter anderem auch auf die Art der Kontamination, d.h. die beteiligten Schimmelpilzarten ankommt, denn unterschiedliche Arten können unter­schiedliche gesundheitliche Gefährdungen zur Folge haben.

Ob Schimmelpilze Allergien oder Infektionen verursachen können, hängt ganz wesentlich von der Empfindlichkeit/Empfänglichkeit (Suszeptibilität) des Exponierten ab.

Aufgrund des aerodynamischen Durchmessers von Schimmelpilzsporen ist davon auszugehen dass sie lungengängig sind, wenn sie eingeatmet werden,. Gesundheitliche Beeinträchtigungen betreffen deshalb in der Hauptsache die Schleimhäute der oberen und unteren Atemwege.

Welche Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträch­tigungen bzw. Beschwerden können Schimmelpilze auslösen?

Schimmelpilze können Allergien auslösen oder verschlimmern. Nicht-allergische Reizungen der Schleimhäute kommen ebenfalls vor.

Grundsätzlich können Schimmelpilze Allergien der obe­ren (Rhinokonjunktivitis) und unteren Atemwege (Asth­ma bronchiale) auslösen oder schon bestehende Allergi­en verschlimmern. Symptome einer Rhinokonjunktivitis (= Heuschnupfen) sind eine laufende Nase und tränen­de, juckende Augen. Leitsymptom des Asthma bronchia­le ist die Atemnot aufgrund des Kollabierens der entzün­deten Atemwege bei der Ausatmung (sog. Obstruktion). Ob und in welchem Ausmaß diese allergischen Erkran­kungen auftreten, hängt, wie oben schon erwähnt, ganz wesentlich von der Empfänglichkeit (Suszeptibilität) des Exponierten ab. Das größte Risiko haben Personen, bei denen eine familiäre Vorbelastung (Disposition) für allergische Erkrankungen besteht oder die schon gegen Schimmelpilzallergene sensibilisiert sind, ohne dass eine manifeste Allergie besteht. Man rechnet damit, dass ca. 5% der Bevölkerung gegen Schimmelpilze sensibilisiert sind (Häufigkeiten nur für Außenluft-Pilze bekannt). Die Diagnose einer Schimmelpilzallergie ist aus unterschiedlichen Gründen sehr schwierig. Unter den für Schimmelpilze optimalen Lebensbedingungen vermehren sich auch andere Mikroorganismen (Bakte­rien) oder Kleinlebewesen wie Milben, die ebenfalls für die Auslösung von Allergien verantwortlich sein können. Zudem sind allergologische Testsysteme - insbesondere für Innenraum-typische Arten – in der allergologischen Praxis nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Eindeuti­ge Aussagen, ob die Schimmelpilze bei Feuchteschäden im Innenraum als Ursache für eine Sensibilisierung bzw. Allergie angesehen werden können, sind deshalb in der Routine meist nicht möglich.

Allergene von Schimmelpilzen können auch eine Urti­caria (Nesselsucht) auslösen oder eine Neurodermitis verschlimmern.

Neben den echten Allergien können Schimmelpilze auch Reizungen der Schleimhäute der Atemwege verursa­chen (sog. irritative Effekte). Symptome sind Brennen und Tränen der Schleimhäute der Augen, Niesreiz und Fließschnupfen als Ausdruck der Reizung der Na­senschleimhäute. Reizungen der Rachenschleimhaut machen sich in Trockenheitsgefühl und Räusperzwang bemerkbar. In den tieferen Atemwegen können die Schleimhautreizungen bis zur Ausbildung einer chroni­schen Bronchitis fortschreiten. Auch im Hinblick auf die­se irritativen Effekte sind Personen mit Vorschädigung der Schleimhäute von Augen und Atemwegen häufiger betroffen. In diesen Fällen ist es aus umweltmedizini­scher Sicht besonders schwierig, die Symptome ein­deutig auf eine Schimmelpilzbelastung zurückzuführen, weil diese unspezifischen Symptome eine Reihe anderer Ursachen haben können.

Weitere Schimmelpilz-assoziierte seltene Erkran­kungen sind die Exogen-allergische Alveolitis und Infektionen.

Eine seltene Erkrankung, die unter anderem auch mit Schimmelpilzallergenen in Verbindung stehen kann, ist eine Sonderform einer Lungenentzündung, die sog. Exogen-allergische Alveolitis (EAA). Im Zusammenhang mit Schimmelpilzen kommt diese Erkrankung aber fast ausschließlich bei beruflich exponierten Personen vor („Papierarbeiterlunge“, „Müllarbeiterlunge“ etc.). In ihrer akuten Form verläuft die EAA mit den Symptomen Husten, Atemnot und Fieber, die ca. 3 bis 6 Stunden nach Exposition einsetzen. Es gibt auch eine schleichen­de Verlaufsform mit zunehmendem Husten und Luftnot.

Mykose ist die Bezeichnung für eine Infektion, die durch Faden- oder Sprosspilze ausgelöst werden können. Das Infektionsrisiko, welches von den in Innenräumen bei

Feuchteschäden vermehrt vorkommenden Schimmel­pilzarten ausgeht, ist eher als unbedeutend zu bewerten, weil potenzielle Infektionserreger sich bei normalen Raumtemperaturen auf Baumaterialien (15-25°C) ge­genüber den „Umweltpilzen nicht durchsetzen können. Mykosen treten in der Regel nur bei Personen auf, deren Immunsystem durch eine Erkrankung geschädigt ist. Be­sonders gefährdet sind Transplantations-, AIDS-, Krebs-und Mukoviszidose-Patienten. Im Krankenhaus gehören auch Intensivpatienten zu der gefährdeten Personen­gruppe. Auf Seiten der Pilze müssen auch bestimm­te Faktoren existieren, damit Infektionen überhaupt entstehen können. Thermotolerante Aspergillus-Arten gehören zu den Schimmelpilzen, die Infektionen auslö­sen können. Aufgrund des stetigen Anstiegs des Anteils der Personen mit unterdrückter Abwehrschwäche (Immunsuppression) kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass Schimmelpilzinfektionen ein zunehmender Risikofaktor für die Gesundheit dieser Bevölkerungs­gruppe werden.

Ob Schimmelpilz-Gifte in der Luft gesundheitlich relevant sind, ist derzeit nicht geklärt.

Einige Schimmelpilzarten können Mykotoxine (= Gifte, die durch den Stoffwechsel der Pilze entstehen) bilden. Die in der Innenraumluft vorliegenden Mykotoxinkon­zentrationen sind nach derzeitiger Einschätzung toxi­kologisch nicht relevant, weil für die bisher im unteren ng-Bereich vorkommenden Konzentrationen bisher kei­ne akuten Effekte beschrieben wurden. Eine Ausnahme stellen hier ggf. die Toxine von Stachybotrys chartarum (Satratoxine) dar, die allerdings noch nicht abschließend zu bewerten sind. Bisher sind beim Menschen keine prädisponierenden Faktoren für Intoxikationen (= Vergif­tungen) durch Mykotoxine bekannt. Es ist aber durch­aus denkbar, dass beispielsweise eine vorgeschädigte Leber empfindlicher ist gegenüber Leber-schädigenden Mykotoxinen, wenn diese oral aufgenommen werden. Ob dies auch für die Toxinaufnahme über die Luft (d.h. durch Einatmen) gilt, ist bisher völlig unklar.

Schimmelpilze können zu Geruchsbelästigung führen.

Im Stoffwechsel der Schimmelpilze entstehen eine Rei­he charakteristischer flüchtiger organischer Verbindun­gen, die in die Raumluft übergehen und den typischen „muffigen“ Schimmelpilzgeruch verursachen. Diese Ver­bindungen nennt man MVOC (microbial volatile organic compounds). MVOC-Gehalte können einen Hinweis auf

einen möglichen (verdeckten) Schimmelpilzbefall geben, gesundheitlich sind sie derzeit jedoch nicht zu bewerten. Da die Raumluftkonzentrationen aber in der Regel sehr niedrig sind, sind irritative oder toxische Wirkungen sehr unwahrscheinlich. Jedoch können die Geruchsbe­lästigungen per se zu unterschiedlichsten Befindlich­keitsstörungen führen (Gefühl der Verärgerung, dadurch Behinderung von Entspannung mit der evtl. Folge von Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen).

Bei gesundheitlichen Störungen, die mit Schimmel­pilzen in Verbindung gebracht werden, ist es unerlässlich, andere Ursachen medizinisch auszu­schließen.

Trotz der Vielfalt möglicher Gesundheits- und Befind­lichkeitsstörungen durch Schimmelpilze müssen bei Vorliegen derartiger Beschwerden immer auch eine ganze Reihe anderer möglicher Ursachen mit in Betracht gezogen werden. Dies geschieht im Rahmen einer so­genannten Differentialdiagnose durch den Arzt, z.B. bei Atemwegsbeschwerden mittels einer Lungenfunktions­testung, welche andere Allergien als Ursache oder auch eine Lungenentzündung ausschließen kann.

Zur medizinischen Abklärung ist es wichtig, sich an einen Arzt (i.d.R. Lungenfacharzt oder Umweltmedizi­ner) zu wenden, der mit den Schimmelpilz-assoziierten gesundheitlichen Beschwerden vertraut ist und der auch Ergebnisse von Umgebungsuntersuchungen in Zu­sammenarbeit mit den jeweiligen Fachleuten bewerten kann.

Folgende Sachverhalte sind besonders wichtig:

  • Schimmelpilzwachstum von relevantem Ausmaß darf in Innenräumen aus Vorsorgegründen nicht toleriert werden und muss beseitigt werden, gerade weil eine individuelle gesundheitliche Bewertung zurzeit schwierig und oft nicht möglich ist.
  • Die Bewertung von Schimmelpilzwachstum im Innenraum erfordert aus gesundheitlicher Sicht eine sehr differenzierte Herangehensweise. In vielen Fällen grenzt die Bewertung der Gesundheitsgefähr­dung in der Praxis durch populärwissenschaftliche Medien und ebenso durch viele „selbsternannte Sachverständige“ an Panikmache.
  • Schimmelpilzexpositionen im Innenraum bedürfen daher dringend einer Versachlichung in der Öffent­lichkeit.

(Auszug Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Gesundheitliche Bewertung von Schimmelpilzen in Innenräumen 2016)
Dr. Ebner, Netzwerk Schimmelpilzberatung, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg